Die Kunden von mehr als 200 Strom- und Gasnetzbetreibern in Deutschland dürfen sich über satte Rückzahlungen freuen. Die Bundesnetzagentur hat zahlreichen Energiekonzernen, darunter Branchenriesen wie RWE oder E.on, die Erstattung zu viel berechneter Energiekosten auferlegt. Hintergrund ist ein Grundsatz-Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2008. Der BGH hatte die von der Netzagentur verlangte Kürzung der Entgelte für die Nutzung der Strom- und Gasverteilungsnetze für wirksam erklärt. Die Kürzung trat rückwirkend in Kraft. Für Stromleitungen gilt die Regelung ab Oktober 2005, beim Gasverteilungsnetz wurde der Januar 2006 festgesetzt.
Seit dieser Zeit haben die Energiekonzerne den deutschen Verbrauchern überhöhte Entgelte in Höhe von ca. 2 Milliarden Euro in Rechnung gestellt. Mit 1,5 Milliarden entfällt ein Großteil auf die Stromlieferungen. Dieser Tage erhielten die betroffenen Konzerne Rückzahlungsbescheide der Bundesnetzagentur. Eine direkte Auszahlung der so genannten „unberechtigten Mehrerlöse“ an die Verbraucher wird nicht erfolgen. Die Netzagentur gewährte den Unternehmen eine mehrjährige Frist, innerhalb der die Rückzahlungen mit den laufenden Abschlägen verrechnet werden müssen. Die Unternehmen haben nach eigenen Angaben zu diesem Zweck bereits entsprechende Rücklagen gebildet.
Vor diesen Hintergrund dürfen sich die Bürger in den nächsten Jahren auf leicht sinkende Energiepreise freuen. Einige Anbieter haben allzu große Erwartungen bereits wieder mit dem Verweis auf steigende Energiekosten gedämpft. Die Bundesnetzagentur rät den Verbrauchern die Tarife sorgfältig zu vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln.