Die Kunden von mehr als 200 Strom- und Gasnetzbetreibern in Deutschland dürfen sich über satte Rückzahlungen freuen. Die Bundesnetzagentur hat zahlreichen Energiekonzernen, darunter Branchenriesen wie RWE oder E.on, die Erstattung zu viel berechneter Energiekosten auferlegt. Hintergrund ist ein Grundsatz-Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2008. Der BGH hatte die von der Netzagentur verlangte Kürzung der Entgelte für die Nutzung der Strom- und Gasverteilungsnetze für wirksam erklärt. Die Kürzung trat rückwirkend in Kraft. Für Stromleitungen gilt die Regelung ab Oktober 2005, beim Gasverteilungsnetz wurde der Januar 2006 festgesetzt.
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Strom- und Gasnetzbetreiber müssen Geld zurückzahlen
5 Februar 2010Strompreise steigen 2010 weiter an
3 Januar 20102009 galt für die Verbraucher in Deutschland als das teuerste Jahr, zumindest hinsichtlich der Stromkosten. Die Preise stiegen für die privaten Haushalte um durchschnittlich 6,8% an und bescherten den 40 Millionen bundesdeutschen Haushalten im Vergleich zum Vorjahr Mehrkosten um über zwei Milliarden Euro. Für einen durchschnittlichen Haushalt, der einen Jahresverbrauch von etwa 3500 Kilowattstunden aufweist, bedeutete das eine Erhöhung der Jahresstromrechnung um durchschnittlich 51€ auf immerhin 804€.
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