Der Strompreis
Der Strompreis setzt sich aus einer Vielzahl einzelner Komponenten zusammen. Nur ein relativ geringer Teil davon entfällt auf die eigentliche Stromerzeugung: Die Kosten für die Energiegewinnung machen dabei lediglich etwa 25 Prozent des Endverbraucherpreises aus. Der übrige Teil des Strompreises setzt sich aus der Gewinnmarge der Stromanbieter, sowie Steuern, Abgaben und Nutzungsentgelten zusammen.
KWKG und EEG
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Gesetz regeln Aufschläge, welche die Stromversorger für ihren gelieferten Strom abführen müssen. Das EEG, welches Anfang des 20. Jahrhunderts aus dem Stromeinspeisungsgesetz von 1991 hervorgegangen ist, soll dafür sorgen, dass der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeerzeugung erhöht wird. Das KWKG soll die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung zur Stromerzeugung fördern. Der Anteil der Abgaben nach KWKG und EEG am Strompreis liegt abhängig von der Zusammensetzung des gelieferten Stromes bei c.a. 6 Prozent.
Nutzungsentgelte
Nutzungsentgelte fallen bei den Stromlieferanten für die Durchleitung ihres Stromes durch das Stromnetz an. Diese Nutzungsentgelte machen etwa 25 Prozent des Strompreises aus.
Stromsteuer
Die Stromsteuer ist ein Teil des als Ökosteuer bekannten Steuerpaketes. Am gesamten Strompreis trägt die Stromsteuer einen Anteil von knapp 10 Prozent.
Mehrwertsteuer
Wie auf andere Produkte wird auch auf den Strom in Deutschland eine Mehrwertsteuer erhoben. Diese liegt derzeit bei 19 Prozent und bildet damit einen wesentlichen Bestandteil des Strompreises.
Konzessionsabgabe
Als Konzessionsabgaben werden die Gebühren bezeichnet, welche die Energieversorgungsunternehmen an die Kommunen für die Nutzung öffentlicher Wege entrichten müssen. Der Anteil dieser Abgaben am Strompreis c.a. 10 Prozent.